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   LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19   

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https://dejure.org/2022,21393
LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19 (https://dejure.org/2022,21393)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02.03.2022 - 2 O 304/19 (https://dejure.org/2022,21393)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02. März 2022 - 2 O 304/19 (https://dejure.org/2022,21393)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Indizien für das Vortäuschen eines Wohnungs-einbruchdiebstahls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19
    Stimmige Einbruchspuren sind insoweit von dem Kläger dargelegt und im Grunde unstreitig, denn auch nach den Feststellungen des Privatgutachters der Beklagten sind die Spuren am Fenster geeignet, den Einstieg in das Einfamilienhaus des Klägers zu ermöglichen (vgl. BGH VersR 2007, 102).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19
    Ist das äußere Bild eines Diebstahls bewiesen, so ist es grundsätzlich Sache des Versicherers, seinerseits zu beweisen, dass der Versicherungsfall nur vorgetäuscht war (BGH, Urteil vom 14.02.1996, Az. IV ZR 334/94).
  • OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98

    Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19
    Zu diesem äußeren Bild gehört neben dem Nachweis des Verlustes der als entwendet gemeldeten Gegenstände insbesondere das Vorliegen von stimmigen Einbruchspuren an den Zugangsöffnungen zum Versicherten Objekt (BGH VerR 1995, 956; OLG Hamm VersR 2000, 357).
  • OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98

    Versicherungsvertragsrecht - Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der

    Auszug aus LG Dortmund, 02.03.2022 - 2 O 304/19
    Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als auch aus seinem Verhalten ergeben (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.07.2000, 9 U 36/98).
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